Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB regeln die Zusammenarbeit der Carneoo GmbH und registrierten Weitervermittlern (Gewerbebetriebe / Selbstständige – mit Schwerpunkt aus dem Segment der „Freien Werkstätten“) sowie zwischen der Carneoo GmbH und Händlern, die die Fahrzeuge liefern, ausschließlich im B2B-Bereich.

1.2 Die B2B.Auto-Systemdienstleistung „Abo“, die von der Carneoo GmbH angeboten wird, darf ausschließlich von registrierten Weitervermittlern genutzt werden, die regelmäßig oder gelegentlich Neuwagen vermitteln möchten.

1.3 Die Carneoo GmbH behält sich vor, Weitervermittlern die Registrierung/Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

2 B2B.Auto - Systemdienstleistung Abo

2.1 Die Carneoo GmbH (nachstehend: „Carneoo GmbH“) stellt im Rahmen der Systemdienstleistung „Abo“ Fahrzeug-Weitervermittlern (nachstehend „Mitgliedern“) ein Internetportal (nachstehend "B2B.Auto") sowie einen Fahrzeug-Konfigurator zur Übernahme auf die Website des Mitglieds gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung. Die Carneoo GmbH bietet mehrere Abo-Pakete an, die jeweils bei der Buchung ausgewählt werden können. Die genauen Leistungsinhalte der einzelnen Abo-Pakete werden den Mitgliedern bei der Buchung angezeigt und können dementsprechend ausgewählt werden.

2.1.1 Das „Abo“ läuft für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Sollte dieses nicht binnen 14 Tagen vor Ablauf der Mindestlaufzeit von einer Partei gekündigt werden, verlängert sie sich automatisch um weitere 12 Monate, ohne dass es einer Erklärung bedarf.

2.2 zusätzlich erhalten die Mitglieder Zugang zu den Carneoo- Einkaufskonditionen bei den bei B2B.Auto gelisteten Lieferhändlern. Sämtliche Angaben (Preise, Rabatte, Lieferzeiten, etc.) auf der B2B.Auto Website sind nach bestem Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Stand. Carneoo GmbH bemüht sich, die Erreichbarkeit der B2B.Auto Webseite sicherzustellen. Trotzdem können technische Ereignisse zu vorübergehenden Störungen, Einstellung der Dienste der B2B.Auto Website führen.

2.3 Die Leistung des bereitgestellten Internetportal sowie des Fahrzeug-Konfigurators umfasst die Angaben, die die Hersteller jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung selbst online zur Verfügung stellen. Widersprüchliche oder falsche Angaben der Hersteller, auf die die Carneoo GmbH keinen Einfluss hat, können daher zu Ergebnissen führen, die nicht den aktuell bei den Herstellern verfügbaren Angeboten entsprechen. Das Ergebnis des Konfigurators bildet das tatsächliche Online-Angebot der Hersteller ab, wie dieses zum aktuell genutzten Zeitpunkt vom Hersteller veröffentlicht wurde. Angebote, die unter bestimmte Bedingungen gestellt wurden, wie z.B. einen Vertragsabschluss binnen einer bestimmten Frist, können aus technischen Gründen vom Konfigurator nicht abgebildet werden. Ebenso kann es aus technischen Gründen zu zeitlichen Verzögerungen zwischen geänderten Angeboten der Hersteller und den Ergebnissen des Konfigurators kommen.

2.4 Die B2B.Auto Systemdienstleistung „Abo“ beinhaltet für Mitglieder ein Netzwerk von Fahrzeug-Händlern (nachstehend "Carneoo Professional Händler").

2.5 Die B2B.Auto Systemdienstleistung „Abo“ ist in dem gebuchten Paket „Mini“ kostenlos. Alle übrigen Pakete sind für die Mitglieder kostenpflichtig. Die Kosten der jeweiligen Abo-Pakete werden bei der Buchung angezeigt. Die angezeigten Preise sind verbindlich und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten werden monatlich berechnet. Sie sind jeweils monatlich im Voraus, zum 1. eines jeden Monats fällig. Fällt der Vertragsbeginn nicht auf den ersten eines Monats, wird die Abo-Gebühr für den ersten Monat anteilig berechnet. Diese Abo -Gebühr ist entsprechend mit Vertragsschluss fällig. Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren vom Konto des Mitglieds eingezogen. Das Mitglied erklärt somit ausdrücklich die Bereitschaft zur Teilnahme am Lastschriftverfahren.

2.6 Gerät das Mitglied mit der Zahlung der Grundgebühr bzw. mit Zahlung der laufenden Monatsgebühren in Verzug, so hat das Mitglied die daraus entstehenden Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe des Verzugszinses beträgt 9% über dem Basiszins. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Carneoo Professional bleiben unberührt.

3 Provisionen aus Systemdienstleistung Abo

3.1 Bei positivem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Endkunden des Mitglieds und dem B2B.Auto Händler gibt die Carneoo GmbH die zwischen ihr und dem jeweiligen Autohaus vertraglich vereinbarten Provisionen eins zu eins an das Mitglied weiter.

3.2 Die Höhe der jeweiligen Provision richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Provision des Lieferhändlers. Die Provision ergibt sich aus der Einkaufskondition, die das Mitglied von der Carneoo GmbH erhält abzüglich des Rabattes, den das Mitglied dem Endkunden gewährt.

3.3 Anspruch auf Provisionszahlung erhält das Mitglied, sobald ein Vertrag zwischen einem B2b.Auto Händler und einem aktiv durch ihn vermittelten Kunden zustande gekommen ist, der Kunde die Zahlung erbracht hat und die Carneoo GmbH die vereinbarte Provision von Lieferhändler erhalten hat.

3.4 Die Auszahlung der Provision erfolgt durch die Carneoo GmbH ca. vier Wochen nach Zahlung des Fahrzeuges durch den Kunden. Provisionen werden auch dann noch ausgezahlt, wenn die Zusammenarbeit bereits beendet ist, aber der Vermittlungsauftrag noch vor der Kündigung eingereicht wurde.

4 Vermittlungsprozess Neuwagen

4.1 Mitglieder vermitteln über die Systemdienstleistung von B2B.Auto als selbstständige Vertriebspartner ausschließlich Deutsche Neuwagen an ihre Kunden (nachstehend "Kunden"), die für den deutschen Markt gebaut werden. Darunter fallen nicht EU-Wagen oder Reimporte.

4.2 Grundlage einer Vermittlung über B2B.Auto ist ein vom Kunden unterzeichneter Vermittlungsauftrag, der durch das Mitglied an die Carneoo GmbH weitergegeben wird. Die Vermittlung kommt zustande, wenn die Carneoo GmbH den vom Kunden unterschriebenen Vermittlungsauftrag annimmt. Der Vertrag gilt mit der Übermittlung des Vermittlungsvertrags durch die Carneoo GmbH an den ausliefernden B2B.Auto Händler als erfüllt.

4.3 Kaufverträge kommen ausschließlich direkt zwischen den Kunden und den B2B.Auto Händlern zu Stande. Die Carneoo GmbH übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung zwischen B2B.Auto Händlern und Kunden. Die Carneoo GmbH ist ausdrücklich nicht Vertragspartei des Kaufvertrages und hat auf die Erfüllung der sich daraus ergebenden vertraglichen Pflichten keinen Einfluss. Die Carneoo GmbH übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für das Zustandekommen und die Durchführung der vermittelten Verträge und wird diese auch nicht überprüfen.

4.4 Sowohl die Carneoo GmbH als auch die B2B.Auto Händler können einzelne Vermittlungsaufträge bzw. einzelne Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.

5 Kauf-, Finanzierungs-, Leasingverträge und Zahlung

5.1 Mitglieder erhalten auf Basis des Vermittlungsvertrages vom B2B.Auto -Händler den Kaufvertrag. Bei Leasing und Finanzierung erhält das Mitglied ggf. zusätzlich die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters.

5.2 Die Carneoo GmbH ist eine reine Vermittlungsagentur und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge.

5.3 Der Kaufpreis wird einschließlich Überführungs- oder Werksabholungskosten unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an den B2B.Auto -Händler. Bei Finanzierungs- und Leasingverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend des mit dem jeweiligen Finanzdienstleister geschlossenen Vertrages.

6 Pflichten Carneoo Professional

6.1 Die Carneoo GmbH stellt dem Mitglied einen Konfigurator zur Installation in der mitgliedseigenen Website zur Verfügung. Dies gilt nicht für das Basispaket.

6.2. Darüber hinaus stellt die Carneoo GmbH dem Mitglied formularmäßige Vermittlungsverträge zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

6.3 Die Mitglieder und die Carneoo GmbH sind sich darüber einig, dass sich die Konditionen / Provisionen verändern können. Das Mitglied hat stets online-aktuellen Einblick in die Konditionen. Über ein Management-Cockpit kann er seine Provisionshöhe individuell einstellen.

6.4 Die Carneoo GmbH steht für das Mitglied als Bote für die Korrespondenz mit den jeweiligen Autohändlern zur Verfügung.

6.5 Die Carneoo GmbH ist verpflichtet, die jeweiligen Provisionen an das Mitglied weiterzuleiten.

6.6 Die Carneoo GmbH verpflichtet sich, Kundendaten, die das Mitglied an sie weiterleitet, nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind insoweit selbstverständlich diejenigen Autohäuser, mit denen ein Vertragsverhältnis eingegangen werden soll. Inwieweit die jeweiligen Autohäuser ihrerseits Daten weitergeben, liegt nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Carneoo Professional. Eine diesbezügliche Haftung der Carneoo Professional ist ausgeschlossen.

7 Pflichten des Mitglieds

7.1 Das Mitglied ist zur Zahlung der für das jeweilige Abo-Paket festgelegten Gebühren verpflichtet.

7.2 Das Mitglied ist berechtigt, die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Konditionen im eigenen Geschäftsbetrieb zur Weitergabe an die eigenen Kunden zu nutzen. Das Mitglied ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Konditionen im Wege eines Untervertrages an gewerbliche Dritte weiterzugeben.

7.3 Das Mitglied ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und auch nach dessen Beendigung über den Inhalt dieses Vertragsverhältnisses und den damit zusammenhängenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Bezugsquellen, Händlernetze, Einkaufskonditionen, Provisionen, etc. Das Mitglied wird in keinem Fall selbst oder über Dritte mit Händlern der Carneoo GmbH in Kontakt treten und / oder Geschäfte mit diesen selbst abwickeln. Der Lieferantenschutz bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für weitere zwei Jahre erhalten. Setzt das Mitglied Angestellte, freie Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer ein, so ist er verpflichtet, auch diesen diese Lieferantenschutzvereinbarung zugunsten von Carneoo Professional aufzuerlegen und sich deren Verhalten als eigenes zurechnen zu lassen. Das Mitglied verpflichtet sich bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung zur Zahlung einer angemessenen, von der Carneoo GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, deren Höhe im Einzelfall auf Wunsch des Mitglieds von einem zuständigen Gericht überprüft werden kann.

7.4 Das Mitglied verpflichtet sich, für die Vertragsabschlüsse die von der Carneoo GmbH zur Verfügung gestellten Vermittlungsverträge zu verwenden und sich für die Weiterleitung dieser Verträge der Carneoo GmbH als Bote zu bedienen. Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Mitglied und den jeweiligen Händlern ist über die Carneoo GmbH als Bote abzuwickeln.

7.5 Das Mitglied stellt sicher, dass nur Aufträge mit vollständigen Angaben und korrekten Inhalten an die Carneoo GmbH übergeben werden.

7.6 Das Mitglied übt seine Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und erfüllt in eigener Verantwortung sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen. Das Mitglied stellt die Carneoo GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung des B2B.Auto Angebots und der Dienste der Carneoo GmbH gegen diese erheben, sofern diese Ansprüche nicht auf einem Verschulden der Carneoo GmbH beruhen.

7.7 Das Mitglied verpflichtet sich, der Carneoo GmbH unverzüglich alle Änderungen anzuzeigen, die seine Anschrift, Telefon-/ Telefax-Verbindung, E-Mail-Adresse, Firmenbezeichnung und Rechtsform betreffen. Die persönlichen Daten für die Registrierung sind wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für B2B.Auto an Dritte ist untersagt.

7.8 Das Mitglied darf die Funktionsfähigkeit der B2B.Auto Website in keiner Weise behindern oder verändern.

7.9 Mitglieder, die gegen diese AGB verstoßen, können durch die Carneoo GmbH ohne eine Begründung gesperrt werden, bzw. den Abo -Vertrag gekündigt bekommen. Gesperrten oder gekündigten Mitgliedern ist es untersagt, die B2B.Auto Website weiter zu nutzen oder unter anderem Namen erneut die Dienste in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch des Mitgliedes auf Wiederherstellung der Nutzung ist ausgeschlossen.

8 Lieferantenschutz, Lieferantenbeschränkung und – Änderungen

8.1 Die von der Carneoo GmbH offerierten Angebote gelten, auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht". Wenn das zur Vermittlung beauftragte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, der B2B.Auto Händler nicht mehr lieferfähig ist oder das Fahrzeug technisch nicht oder nicht mehr vom Hersteller geliefert wird, ohne dass die Carneoo GmbH dies zu verschulden hat, so hat sie das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall wird die Carneoo GmbH das Mitglied unverzüglich darüber informieren, dass das Vertragsprodukt nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

9 Haftung und Schadensersatz

9.1 Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die Carneoo GmbH (einschließlich Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen, soweit Carneoo Professional nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann oder soweit die Carneoo GmbH nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Schadensersatzansprüche im Falle von einfacher Fahrlässigkeit sind in jedem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, ist dessen Entstehen die Carneoo GmbH bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen Personenschäden, sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aufgrund von zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Carneoo GmbH haftet nicht für widerrechtliches Verhalten sowie mangelhafte oder fehlende Vertragserfüllung der B2B.Auto Händler. Für Geschäfte mit B2B.Auto -Händlern gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers.

10.2 Die Carneoo GmbH ist eine reine Vermittlungsagentur. Carneoo Professional haftet nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrags durch den Händler und allen sich aus einer eventuellen verspäteten Annahme oder eine Nichtannahme des Auftrags durch den Händler ergebenden Folgen. Die Carneoo GmbH haftet auch nicht dafür, dass die Bestandteile des Vermittlungsauftrags vollständig und richtig in den nachfolgenden Kaufvertrag übernommen werden.

10.3 Die Carneoo GmbH haftet nicht für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller. Die Carneoo GmbH haftet insbesondere nicht für die Vertragserfüllung durch den Händler oder durch den Hersteller/Importeur des Fahrzeugs. Die Carneoo GmbH haftet nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel aus dem Betrieb des Fahrzeugs.

10 Verschiedenes

10.1 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Carneoo GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Die Carneoo GmbH ist berechtigt, die vorstehenden AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird sie sowohl auf der B2B.Auto-Webseite als auch per E-Mail Änderungen der AGB ihren Mitgliedern mitteilen. Dem Mitglied wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten AGB binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut es dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.

10.2 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt oder dieses keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat.

10.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.